Preise / Tarife
Innerhalb der Pflichtfahrgebietes gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung. Für Templin (Landkreis Uckermark)
gelten ab dem 01.11.2022 dementsprechend folgende Preise:
Zeitraum | Preis |
An Werktagen: | |
6:00-22:00 Uhr bis 5 km | 2,50 Euro |
6:00-22:00 Uhr ab 5 km | 2,00 Euro |
22:00-6:00 Uhr bis 5 km | 2,70 Euro |
22:00-6:00 Uhr ab 5 km | 2,10 Euro |
An Sonn-und Feiertagen ganztags: | |
bis 5 km | 2,70 Euro |
ab 5 km | 2,10 Euro |
Grundgebühr Werktage 6:00-22:00: | 5,00 Euro |
Grundgebühr Werktage 22:00-6:00 | |
sowie an Sonn- u. Feiertagen ganztags: | 6,00 Euro |
Grundgebühr Van-Taxi ab 5 Personen: | 9,00 Euro |
Für Wartezeiten werden 30,00 Euro je volle Stunde
(0,50 Euro je angefangene Minute) berechnet.
Die Wartezeit wird erst nach 2 Minuten Taxistillstand berechnet.
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Diese Beförderungsentgelte gelten unabhängig von der Zahl der zu
befördernden Personen - unter Beachtung der zulässigen Sitzplätze
des Fahrzeuges zur Tages- und Nachtzeit bis zur Grenze
des Pflichtfahrgebietes pro km.
Für Fahrten, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, sind die
Beförderungen durch freie Vereinbarung bestimmt. Der Fahrgast ist bereits
vor Fahrtbeginn auf die Bestimmung hinzuweisen. Gleiches gilt für Fahrten,
die von Orten außerhalb des Pflichtfahrgebietes zu Zielen innerhalb
des Pflichtfahrgebietes führen. Kommt keine Vereinbarung zustande,
gelten die für das Pflichtfahrgebiet festgesetzten Beförderungsentgelte
als vereinbart.